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Welches Szenario ist angedacht, sofern der Multiplattformbieterclient mal nicht funktionsfähig sein sollte (technische Störung oder Wartung). Sollen die Bieter dann wieder über den Bieterclient der Plattformbetreiber abgeben?Wie verläuft in diesen Fällen die Kommunikation in Richtung der Plattformbetreiber und der Bewerber / Bieter und der Vergabestellen?
XVergabe definiert keinen eigenen Client. Es wird davon ausgegangen, dass Multiplattformbieterclients verschiedener Lösungsanbieter als auch die bisherigen proprietären Zugangswege zur Verfügung stehen werden. Es ist für Bieter wahlfrei, ob sie für die Kommunikation mit der Vergabeplattform einen proprietären Client der Vergabeplattform oder einen XVergabe-kompatiblen Multiplattformbieterclient nutzen.
Wie wird
dieser Support organisiert?Wie wird das Testing und die Abnahme von Systemtests (integrative Tests) ablaufen. Muss dies zukünftig mit dem Hersteller, dem jeweiligen Provider und dem Betreiber XVergabe abgestimmt werden? Mit welchen Zeiträumen ist dabei zu rechnen?
XVergabe definiert eine offene Schnittstelle. Es obliegt den Plattformbetreiben, über den XVergabe-Konformitätstest hinausgehende Tests mit einzelnen oder allen bekannten XVergabe-kompatiblen Multiplattformbieterclients durchzuführen.
Auf welcher Plattform sollen die Bieter/Bewerber nach Bekanntmachungen suchen?
Die Recherche ist nicht Bestandteil von XVergabe. Möglichen Mögliche übergreifende Quellen sind u. a. www.bund.de sowie ted.europa.eu.
In den publizierten Bekanntmachungen wird eine Kennung enthalten sein, die einem Bieter bei Nutzung eines XVergabe-kompatiblen Clients erlaubt, mit der jeweils zugehörigen Vergabeplattform verfahrensspezifisch interagieren zu können.
Kann der Bieter weiterhin auf den bereits genutzten Vergabeplattformen arbeiten? Ist der Bieter gezwungen über XVergabe zu kommunizieren?
Es gibt keinen Zwang, einen XVergabe-kompatiblen Multiplattformbieterclient nutzen zu müssen. Bieter können auch weiterhin einen proprietären Client der jeweiligen Vergabeplattform nutzen.